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   LSG Bayern, 07.09.2000 - L 4 KR 41/98   

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https://dejure.org/2000,17090
LSG Bayern, 07.09.2000 - L 4 KR 41/98 (https://dejure.org/2000,17090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.09.2000 - L 4 KR 41/98 (https://dejure.org/2000,17090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. September 2000 - L 4 KR 41/98 (https://dejure.org/2000,17090)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2000 - L 4 KR 41/98
    Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 05.08.1996 den Antrag unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.03.1995 (12 RK 10/94) ab, da der Kläger sich nach Beginn der Zahlung der Versorgungsbezüge für eine Kapitalleistung entschieden habe.

    In diesem Sinne ist das von den Beteiligten genannte Urteil des BSG vom 30.03.1995 (SozR 3-2500 § 229 Nr. 10 = USK 95144 = Breithaupt 1996, 91) zu verstehen.

  • LSG Sachsen, 06.02.2009 - L 1 B 383/07 KR-ER

    Beitragspflicht einer abgefundenen Versicherungsrente der Versorgungsanstalt des

    Hieraus folgt, dass die Abfindung nach § 59 Abs. 1a VBLS immer im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V an die Stelle des Versorgungsbezugs tritt (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 07.09.2000 - L 4 KR 41/98 - juris Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen, 16.05.2001 - L 4 KR 111/00

    Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen durch einen Nichtvertragszahnarzt

    Es ist ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundessozialgerichts, dass eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V ausgeschlossen ist, wenn der Versicherte von einem nicht zur vertragsärztlich zugelassenen oder ermächtigten Zahnarzt behandelt worden ist bzw den Zahnarzt privatärztlich in Anspruch nimmt und dieser dem Grunde nach vertragsärztliche Leistungen erbringt (vgl Urteil des Senats vom 20. Januar 1999 -- L 4 KR 41/98 mwN).
  • LSG Niedersachsen, 20.09.2000 - L 4 KR 117/98

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - privatzahnärztliche Behandlung -

    Es ist die ständige Rechtsprechung des Senats und des Bundessozialgerichts (BSG), dass eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V ausgeschlossen ist, wenn der Versicherte einen Arzt oder Zahnarzt privatärztlich in Anspruch nimmt und dieser dem Grunde nach vertragszahnärztliche Leistungen erbringt (vgl ua Urteile des BSG vom 10. Mai 1995 -- 1 RK 14/94 = ">13%20SGB%20V%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 13 SGB V Nr. 7 und 15. April 1997 -- 1 RK 31/96 = NZS 1997, 569; Urteile des Senats vom 18. Februar 1998 -- NZS 1997, 569; Urteile des Senats vom 18. Februar 1998 -- L 4 Kr 131/96, 20. Januar 1999 -- L 4 KR 41/98 bzw 22. März 2000 -- L 4 Kr 126/98).
  • LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 191/99
    Ergänzend sei hinzugefügt, dass es der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundessozialgerichts entspricht, dass eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V ausgeschlossen ist, wenn der Versicherte von einem nicht zur vertragsärztlich zugelassenen oder ermächtigten Arzt behandelt worden ist bzw wird (vgl ua Urteil des Senats vom 20. Januar 1999 - L 4 KR 41/98 mwN).
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